Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC

Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC

Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate LRC ist eine amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Mindestalter: 18 Jahre
(17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Kursdauer
5 Tage

 

Weitere Informationen (Quelle: www.sportbootfuehrerscheine.org)

 

PRÜFUNG
Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.

Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
Alle Kenntnisse des SRC
Kurzwelle, Grenzwelle
Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen
Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC). Die zugrundeliegenden Fragenkataloge gibt es unter www.elwis.de.

Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat B und C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)
Pflichtaufgaben mobiler Seefunk Inmarsat C (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat B (Konfigurieren der Anlage, Herstellen von Sprechfunkverbindungen, Editieren und Abspeichern eines Textes, Herstellen von Telexverbindungen, Herstellen von Fax-Verbindungen)
Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C (Editieren und Abspeichern eines Textes, Adressbuch anlegen, Log kontrollieren, Fax absenden, Access Code verwenden)

GEBÜHREN UND NEBENKOSTEN
Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung und der Gebühr für die Erteilung des Funkbetriebszeugnisses zusammen. Hinzu kommen Nebenkosten, welche die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten.
Gebühren und Nebenkosten werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.